Willkommen bei AG Sozialisierung von Wohnungsbeständen!
Anlass
Die Initiative für ein Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ mobilisiert für den Vorschlag, die Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen (mit mehr als 3.000 Wohnungen) zum Zwecke der Sozialisierung zu enteignen und in die Verwaltung einer Anstalt öffentlichen Rechts zu überführen. Die Initiative erhielt in den letzten Monaten großen öffentlichen Zuspruch und wird auch von der Partei Die Linke unterstützt.
Der angestrebte Volksentscheid zielt auf einen Beschluss zur Enteignung und lässt die konkrete Ausgestaltung von Abläufen, Verfahren und Konditionen der Überführung größerer Wohnungsbestände und der damit verbundenen Entschädigungszahlungen offen. In aktuellen politischen und fachlichen Diskussionen wird deutlich, dass die Erfolgsaussichten für das Volksbegehren nicht nur von der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit, sondern auch von der wohnungswirtschaftlichen und finanzpolitischen Machbarkeit abhängen.
Ungeklärt sind dabei eine Reihe von Fragen: Wie hoch muss eigentlich die Entschädigung ausfallen? Wie stark wird eine Enteignung den Berliner Haushalt belasten? Mit welchen Kosten der Refinanzierung ist langfristig zu rechnen? Wie wirkt sich einen Enteignung auf die Mietkosten aus? Ist eine Überführung in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) sinnvoll und gibt es Alternativen? Wird es nach einer Enteignung noch genügend Ressourcen für den Neubau geben?
Über diese bereichsbezogenen hinaus stellen sich mit der Debatte um die Sozialisierung größerer Wohnungsbestände grundsätzliche Fragen linker Politik in Berlin: Fast alle größeren Vorhaben (Sozialisierung von Wohnungsbeständen, erweiterter kommunaler Neubau, Schulbau (mit & ohne HOWOGE), Investitionen für die Berliner Krankenhäuser, Fahrzeugbeschaffung BVG etc.) sollen öffentlich finanziert werden. Die sicher richtige Ausweitung sozialer Infrastrukturen setzt also Wissen über die Möglichkeiten der öffentlichen Finanzierung voraus. Für eine politische Positionierung und die Erarbeitung einer tragfähigen Konzeption zur Übernahme größerer Beständen in eine öffentliche Verwaltung ist einen fachlich fundierte Kenntnis zu den wohnungswirtschaftlichen und haushaltspolitischen Voraussetzungen und Folgen einer Sozialisierung von entscheidender Bedeutung. Der bisherige Austausch von Überlegungen und Expertisen konnte noch keine abschließende Klärung der wichtigen Fragen herbeiführen.
Prozess
In einem moderierten Prozess sollen auf der Basis zuvor abgestimmter Fragen und unter Einbeziehung externer Expertise wesentliche wirtschaftliche und haushaltspolitische Aspekte einer Sozialisierung in allgemeinverständlicher Form aufbereitet werden. Insbesondere gilt es dabei:
- auf der Basis einer fachlich abgesicherten Informationslage und realistischer Kalkulationen die Konditionen herauszuarbeiten, unter denen eine Übernahme größerer privater Bestände Sinn macht und zu welchen eben nicht,
- die (mittel- und langfristigen) haushaltspolitische Konsequenzen einer Übernahme größerer Wohnungsbestände für andere Instrumente der Wohnungs- und Stadtpolitik (insbesondere den kommunale Neubau) abzuschätzen.
Die Erarbeitung der verschiedenen Themen soll in kollaborativer Zusammenarbeit und in einem transparenten Verfahren erfolgen. Das umfasst folgende Prinzipien:
- Die einzelne Arbeitsschritte werden gemeinsam abgestimmt – die Umsetzung von einem Moderationsteam (koordiniert und zusammengefasst.
- Arbeitsgruppe versteht sich als geschützter Raum zum offenen (aber nicht öffentlichen!) Austausch von Gedanken, Fragen und Positionierungen.
- Diskussionsbeiträge und Dokumente werden für alle zugänglich archiviert (technische Lösungen dazu werden in den nächsten Tagen vorgeschlagen).
- Die gemeinsamen Abstimmungen erfolgen im Konsent-Prinzip (d.h. schwerwiegende & begründete Bedenken lösen eine zusätzliche Arbeitsrunde aus und sollten in gemeinsam erarbeitet Positionen integriert werden)
- Abstimmungen nach dem Konsent-Prinzip erfolgen in der Regel auf Arbeitsgruppentreffen (Online-Meetings) und werden moderiert.
Dokumente
Die Dokumente der einzelnen Arbeitsgruppen sind direkt im dazugehörigen Prozess abgelegt. Prozessübergreifende Dokumente befinden sich auf der Überblicksseite, die im Bereich der Beteiligungsprozesse zu finden ist.